In einer Famulatur soll man als Medizinstudent mit der stationären und ambulanten Patientenversorgung vertraut werden. Es sind insgesamt 4 Famulaturen von je einem Monat (je nach Startmonat 28, 29, 30, 31 Tage, s.u.) abzuleisten. Die Famulatur wird abgeleistet
- für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis,
- für die Dauer eines Monats in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung,
- für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung und
- für die Dauer eines Monats in einer in den Nummern 1 bis 3 genannten oder einer anderen geeigneten Einrichtung, auch des öffentlichen Gesundheitswesens, in der ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden.
Diese Regelung betrifft alle Medizinstudenten, die bis zum 10. Juli 2015 erstmals den Antrag auf Zulassung zum Hammerexamen stellen. Ausnahmen siehe §7 ÄApprO.
Eine im Ausland abgeleistete Famulatur kann angerechnet werden. Wendet euch dazu bitte an das Prüfungsamt.
Famulaturen sind während der unterrichtsfreien Zeit zwischen Bestehen des Physikums und dem Hammerexamen abzuleisten. Sie sind auf gesonderten Bescheinigungen zu bestätigen, welche ihr beim Prüfungsamt bekommt.
Bescheinigung Famulatur, deutsch, *.docx
Bescheinigung Famulatur, deutsch, *.pdf
Bescheinigung Famulatur, deutsch/englisch, *.docx
Bescheinigung Famulatur, deutsch/englisch, *.pdf
Merkblatt zur Ableistung der Famulatur
Beispielhafte Famulaturzeiträume:
10. Februar 2020 – 09. März 2020, 1 Monat ensprechend 29 Tagen (Schaltjahr)
1. März 2020 – 31. März 2020 , 1 Monat (31 Tage)
10. März 2020 – 09. April 2020, 1 Monat (31 Tage)
27. Juli 2020 – 26. August 2020, 1 Monat (31 Tage)
1. August 2020 – 31. August 2020, 1 Monat (31 Tage)
10. August 2020 – 09. September 2020, 1 Monat (31 Tage)
1. September 2020 – 30. September 2020, 1 Monat (30 Tage)
07. September 2020 – 06. Oktober 2020, 1 Monat (30 Tage)
22. Februar 2021 – 21. März 2021, 1 Monat (28 Tage)
Das praktische Jahr kann nach dem schriftlichen Teil des Hammerexamens begonnen werden und besteht aus drei sogenannten Tertialen, welche jeweils 16 Wochen lang dauern. Ein Tertial muss in Chirurgie, eines in Innerer Medizin und ein weiteres in einem Fach freier Wahl geleistet werden. Zur zeit sind folgende Fächer in Regensburg als Wahlfach möglich: Anästhesiologie, Augenheilkunde, Dermatologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Herz-Thorax-Chirurgie, Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Laboratoriums- und Transfusionsmedizin, Medizinische Mikrobiologie und Hygiene, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Orthopädie, Pathologie, Plastische Chirurgie, Psychiatrie und Psychotherapie, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Urologie.
Das Praktische Jahr kann
- am Universitätsklinikum Regensburg,
- an den Lehrkrankenhäusern der Universität Regensburg,
- im Fach Allgemeinmedizin in einer Lehrpraxis der Universität Regensburg,
- an einem Lehrkrankenhaus einer anderen deutschen Universität,
- an einem anderen Universitätsklinikum (Mobilität im PJ) oder
- im Ausland absolviert werden.
Listen mit den akademischen Lehrkrankenhäusern Deutschlands, Auslandshinweise u.v.m. findet ihr auf der Seite der Fakultät für Medizin.
Während des Tertials arbeitet man im normalen Klinikbetrieb mit, meist 5 Tage die Woche, offiziell 8 Stunden plus Mittagspause.
Am Ende jedes Tertials bekommt man eine Bestätigung, auf der die Fehltage und Tertialdauer eingetragen ist. Diese gut aufheben, braucht man nämlich für die Examensanmeldung.
Alle Informationen zur Anmeldung, die benötigten Formulare sowie weitere Informationen gibt es auf der Seite der Fakultät für Medizin.
Praktikum, Famulatur oder Tertial im Ausland geplant? Dann solltest Du Dich frühzeitig mit dem Thema „Krankenversicherungsschutz im Ausland“ beschäftigen. Denn egal, ob Du gesetzlich oder privat krankenversichert bist: über Deine deutsche Krankenversicherung bist Du im Ausland häufig nicht oder nicht umfassend abgesichert. So werden, um nur ein Beispiel zu nennen, von den gesetzlichen Krankenversicherungen im europäischen Ausland übliche Zuzahlungen, Behandlungen durch private Leistungserbringer und der gegebenenfalls erforderliche Rücktransport nach Deutschland regelmäßig nicht erstattet.
Beispiel aus dem Leben: Ein Medizinstudent ist für einige Zeit nach Kopenhagen gegangen und wurde krank. Er war gesetzlich krankenversichert und wusste, dass er in den EU-Staaten, den Staaten des EWR und weiteren Ländern mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, einen grundlegenden Versicherungsschutz genießt. Daher ging er zu einem Allgemeinarzt und ließ sich behandeln. Die Rechnung reichte er bei seiner deutschen Krankenkasse ein. Diese lehnte eine Kostenerstattung ab.
Was war passiert: Dem Medizinstudenten war nicht bewusst, dass die Kostenerstattung durch die deutsche Krankenkasse an einige Voraussetzungen geknüpft ist. Auch kannte er das dänische Gesundheitssystem nicht. Im vorliegenden Fall hätte der Student zu einem Allgemeinarzt gehen müssen, der einen Vertrag mit dem dänischen öffentlichen Gesundheitssystem hat. Er ging aber – ohne es zu wissen – zu einem Arzt, der keinen Vertrag mit den öffentlichen Gesundheitssystem hatte. In der Folge musste er die gesamten Kosten selber tragen.
Hinzu kommt: Selbst, wenn er zu einem Vertragsarzt gegangen wäre, dann hätte er auf einen Teil der Kosten sitzen bleiben können, da z.B. in Dänemark übliche Zuzahlungen regelmäßig nicht vollständig erstattet werden.
Die allermeisten Medizinstudenten schließen daher für die Zeit im Ausland eine private Auslandskrankenversicherung ab.
Wichtig: Da Du im Rahmen Deines Studiums ins Ausland gehst, um dort praktische berufliche Erfahrungen zu sammeln, solltest Du aber nicht irgendeine Auslandskrankenversicherung abschließen. Viele Auslandsreisekrankenversicherungen, sind, abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen, nicht optimal, da Du ja nicht auf einer Urlaubsreise bist, sondern einen ausbildungsbezogenen Auslandsaufenthalt absolvierst.
Am besten ist es, wenn Du eine Auslandskrankenversicherung abschließt, die explizit Deinen ausbildungsbedingten Auslandsaufenthalt im Rahmen Deines Medizinstudiums abdeckt. Diese Versicherung kostet nur wenige Euro und gibt es unter anderem beim Marburger Bund.
Ein Tipp zum Schluss: Wenn Du eine Versicherung beantragst, dann denke auch daran direkt eine entsprechende Versicherungsbestätigung in Englisch oder der jeweiligen Landessprache anzufordern.
Weitere Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung findest Du hier.
Die Haftpflichtversicherung zählt, neben der Krankenversicherung, zu den grundlegendsten Versicherungen überhaupt. Die Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und auch die ärztlichen Berufsverbände empfehlen den Abschluss dieser Versicherung.
Warum ist diese Versicherung so wichtig?
Wenn Du einem Dritten einen Schaden zufügst, dann bist Du zum Schadensersatz verpflichtet. Da der Schadensersatzanspruch des Geschädigten in seiner Höhe nicht begrenzt ist, kann ein z.B. durch Unachtsamkeit verursachter großer finanzieller Schaden dazu führen, dass Du auf einen Schlag mit einer hohen finanziellen Forderung konfrontiert wirst.
Eine Haftpflichtversicherung schützt Dich vor diesen finanziellen Forderungen. Sie ist eine Schadensversicherung, d.h. sie kommt für Schäden auf, die Du anderen Menschen (Personenschäden) oder deren Eigentum (Sachschäden) zufügst. Außerdem gleicht die Haftpflichtversicherung auch evtl. entstandene materielle Schäden (Vermögensschäden) aus. Neben der Schadensregulierung prüft die Haftpflichtversicherung aber immer auch, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Unberechtigte Forderungen wehrt die Haftpflichtversicherung ab.
Als Medizinstudent bekommst Du in der Regel eine Kombination aus Privat- und Berufshaftpflichtversicherung angeboten. Dies ist auch sinnvoll, damit auch Deine ausbildungsbezogenen praktischen Tätigkeiten und spezifische Risiken im Fall der Fälle abgesichert sind. Zu den spezifischen Risiken zählt z.B. der Verlust der Dienstschlüssel. Dies kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Aber auch Erste-Hilfe-Leistungen und Freundschaftsdienste im Bekannten- und Verwandtenkreis sollten abgesichert sein. Schließlich kann es schnell vorkommen, dass Freunde oder Verwandte Dich nach einem medizinischen Rat fragen.
Weitere Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung findest Du hier.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung der eignen Arbeitskraft. Wenn Du aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage bist Deinen Lebensunterhalt selber zu verdienen, dann kannst Du Dich mit dieser Versicherung absichern. Im Fall der Fälle zahlt die Versicherung Dir dann eine monatliche Rente.
Ob es bereits als Medizinstudent Sinn macht diese Versicherung abzuschließen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Diese Punkte solltest Du aber in Deine Überlegungen einbeziehen:
- Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bringt eine umfassende Gesundheitsprüfung mit sich. Häufig musst Du angeben, ob Du in den letzten zehn Jahren von Ärzten, Psychologen, Krankengymnasten oder Heilpraktikern untersucht, beraten oder behandelt worden bist. Dein Gesundheitszustand ist also entscheidend. Je älter Du beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bist, desto wahrscheinlicher ist es, dass Du eine Erkrankung oder Behandlung im Versicherungsantrag angeben musst. In der Folge kann das dazu führen, dass Du einen Risikozuschlag oder einen Ausschluss für bestimmte Krankheiten bekommst. Es kann auch sein, dass Du gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen kannst.
- Der Beitrag für diese Versicherung bemisst sich unter anderem nach dem sogenannten versicherungstechnischen Eintrittsalter. Das bedeutet, dass die monatlichen Versicherungsbeiträge sich nach Deinem (versicherungstechnischen) Lebensalter bei Abschluss der Versicherung richten. Ein Abschluss mit 23 ist demnach günstiger, als mit 24. Solltest Du Dir sicher sein, dass Du diese Absicherung vornehmen möchtest, dann gilt: Je früher, desto günstiger.
- Da Du als (angehender) Arzt besonderen Risiken, wie z.B. Infektionen, ausgesetzt bist, solltest Du eine arztspezifische Versicherung abschließen, die Deine berufsspezifischen Risiken mit abdeckt.
- Gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Versicherungsbedingungen entscheidend. Ob – um nur ein Beispiel zu nennen – auf eine abstrakte oder konkrete Verweisung verzichtet wird, hat große Auswirkungen auf Deinen Versicherungsschutz. Wenn Du eine abstrakte Verweisungsklausel in Deinem Vertrag hast, dann kann die Versicherung Dich im Schadensfall unter Umständen auf eine andere als die ausgeübte Tätigkeit verweisen. Dies solltest Du vermeiden.
Da das Thema der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr komplex ist, musst Du Dich vor Abschluss unbedingt ausführlich beraten lassen.
Weitere Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung findest Du hier.
Ob schnell zur Uni, zum Nebenjob oder ins Krankenhaus. E-Scooter sind eine neue und interessante Möglichkeit kurze Strecken schnell und komfortabel zu überwinden. Doch kannst Du Dir nicht einfach einen E-Scooter kaufen und im Straßenverkehr verwenden. Du benötigst dafür eine spezielle Versicherung. Ohne diese wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig. Wenn auch noch die Allgemeine Betriebserlaubnis fehlt, dann kommen 70 Euro auf Dich zu.
Also wenn Du Dir einen E-Scooter zulegst: Erst KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen und dann losdüsen.
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Ob als Verkehrsteilnehmer auf dem Weg zur Uni, als Mieter der ersten eigenen Wohnung oder auch als Arbeitnehmer im Rahmen eines Studentenjobs: Es kommt immer wieder zu Situationen, in denen unterschiedliche Ansichten eine Klärung durch eine juristische Instanz erfordern. Für diesen Fall gibt es die Rechtsschutzversicherung. Sie schützt vor unberechtigten Forderungen und hilft Dir dabei Deine Ansprüche durchzusetzen.
Doch braucht man als Student eigentlich schon eine Rechtsschutzversicherung? Unbestritten ist, dass in Deutschland vergleichsweise viele Streitigkeiten vor Gericht enden. Ein Grund dafür ist sicherlich auch die Tatsache, dass rund jeder zweite Haushalt über diese Versicherung verfügt. Entsprechend gering ist bei vielen die Schwelle zur juristischen Auseinandersetzung.
Ob eine Rechtschutzversicherung für Dich richtig und wichtig ist, kannst nur Du entscheiden. Wie bei vielen Versicherungen sind Deine persönlichen Präferenzen, Deine Lebensumstände und Dein Budget entscheidend. Eine Rechtsschutzversicherung für Studenten kostet, je nach Leistungsumfang und Selbstbeteiligung, rund 10 Euro im Monat.
Wenn Du darüber nachdenkst eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, dann solltest Du im ersten Schritt erst einmal prüfen, ob Deine Eltern bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, in der Du vielleicht sogar schon mitversichert bist. Wenn Deine Eltern einen Familientarif abgeschlossen haben, dann bist Du regelmäßig bis zum 25. Geburtstag abgesichert. Damit kannst Du Geld sparen und unnötige Doppelversicherungen vermeiden. In den meisten Fällen endet die Mitversicherung mit Eintritt des 25. Lebensjahr oder mit der Heirat automatisch.
Rechtschutzversicherungen sind modular aufgebaut. Häufig bieten Versicherungen eine Kombination aus Privat-, Berufs-, Miet- und Verkehrsrechtsschutz an. Neben der Auswahl der Module, die Du absichern möchtest, solltest Du Dich auch über die vertraglich vereinbarte Wartezeit informieren. Häufig haben Rechtsschutzversicherungen eine Wartezeit von drei Monaten. Somit müssen zwischen der Anbahnung eines Rechtsstreits und dem Versicherungsbeginn drei Monate liegen.
Weitere Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung findest Du hier.
Du interessierst Dich für das Thema „Unfallversicherung“? Dann direkt eine gute Nachricht: Als Student bist Du während Deiner Aus- und Fortbildung an der Universität in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine „Versicherung kraft Gesetzes“. Informationen über den konkreten Umfang des Versicherungsschutzes findest Du auf der Website der Universität.
Zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung haben viele eine private Unfallversicherung abgeschlossen. In Deutschland gibt es über 27 Millionen private Unfallversicherungsverträge. Macht der Abschluss also Sinn?
Bevor Du eine private Unfallversicherung abschließt, solltest Du einiges wissen:
- Eine Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn Du einen Unfall hast und einen bleibenden Gesundheitsschaden davonträgst. Ein Unfall ohne Invalidität führt also nicht zur Leistungspflicht. Auch ist eine Krankheit, die eine dauerhafte Beeinträchtigung mit sich bringt, kein Unfall und somit ebenfalls nicht versichert.
Du brauchst also einen durch einen Unfall verursachten bleibenden Schaden. Doch wie wahrscheinlich ist das? Das statistische Bundesamt hat ermittelt, dass gerade einmal zwei Prozent aller Schwerbehinderungen auf Unfälle zurückgehen. Mit ca. 85 Prozent sind Krankheiten die Hauptursache.
- Die Leistungen der Unfallversicherungen unterscheiden sich stark voneinander. Je nach Tarif und Anbieter zahlt die Versicherung im Leistungsfall z.B. eine lebenslange Rente, eine einmalige Zahlung, ein Krankenhaustagesgeld oder eine Todesfallleistung. Du musst Dir die Vertragsbedingungen also unbedingt genau ansehen. Unfallversicherung ist also nicht gleich Unfallversicherung.
- Auch in den Vertragsbedingungen findest Du, ob Dein Hobby vielleicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Risikoreiche Freizeitaktivitäten, wie z.B. Gleitschirmfliegen, Tauchen oder Klettern können ausgeschlossen sein.
- Die Leistungen einer Unfallversicherung richtet sich regelmäßig nach der Versicherungssumme, der dem Vertrag zugrundeliegenden Gliedertaxe und dem Grad der Gebrauchsminderung. Als angehender Arzt sollte die Gliedertaxe arztspezifisch sein.
Wenn Du z.B. Chirurg werden möchtest, und Deine gesamte berufliche Zukunft von Deinen Händen und Fingern abhängt, dann sollte sich dies auch in der Gliedertaxe wiederspiegeln. Auch sollten berufsspezifische Risiken wie Infektionskrankheiten abgesichert sein.
Als Arzt bist Du besonderen Gefahren, wie z.B. Infektionen, ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, wenn Du eine Unfallversicherung abschließen möchtest, darauf zu achten, dass diese auch arztspezifische Risiken abdeckt.
Weitere Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung findest Du hier.